ÜA Kennzeichnung für Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser
Im März 2019 wurde die OIB Baustoffliste novelliert. Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren, also mit Mitte März 2021, müssen alle Produkte in Kontakt mit Trinkwasser, die von der Novelle betroffen sind und in die Trinkwasserinstallation eingebaut werden, mit dem Einbauzeichen „ÜA“ gekennzeichnet sein. Zum Erhalt des Einbauzeichens ist es notwendig die gelisteten Produkte gemäß den nationalen Bestimmungen (ÖNORM B 5014-Serie) zu prüfen und laufend zu überwachen. Was das für Hersteller, Händler und Installationsbetriebe bedeutet, und inwiefern sich dieses Vorgehen von jenem unserer Nachbarländer unterscheidet, darüber spricht Herbert Bachler im Podcast mit Frau Mag. Geiss und Herrn Wirrer vom OFI.
Die beiden Experten, Frau Mag. Sabrina Geiss, welche Inspektionen durchführt und in der Zertifizierungsstelle des OFI tätig ist sowie Herr Wirrer, der am OFI den Bereich Migrationsprüfung leitet und sich als Mitglied in der Ad hoc Gruppe sowie im KTW-Fachgremium engagiert, geben Einblicke in dieses komplexe Fachgebiet. Viele interessante Eindrücke und Informationen können aufgeschnappt werden. Für alle, die sich noch näher informieren möchten oder müssen, steht Frau Geiss vom OFI zur Verfügung. www.ofi.at
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